AGB
1. Geltungsbereich, Verwender
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Motorbootrundfahrten und Motorboot-Thementouren, die zwischen der RANAboot GmbH (im Folgenden als Anbieter bezeichnet) und dem Teilnehmer zustande kommen. Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss, Reservierung
Nach der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, erhält der Teilnehmer bzw. der Gruppenanmelder ein verbindliches Angebot (Buchungsangebot) des Anbieters. Der Vertrag kommt mit Zugang des durch den Teilnehmer bzw. Gruppenanmelder unterschriebenen Buchungsangebotes beim Anbieter zustande. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder und versichert insoweit, auch zum Abschluss des Vertrages durch die Gruppenmitglieder bevollmächtigt zu sein.
Mit der Abgabe des Buchungsangebots erkennt der Teilnehmer bzw. der Gruppenanmelder die Geltung dieser AGB an.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht dem Buchungsangebot.
Der Anbieter behält sich aus wichtigen Gründen die Änderung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Änderung der Fahrstrecke sowie der Boote, vor. Er wird den Teilnehmer in diesen Fällen unverzüglich informieren, ausgenommen bei kurzfristigen unvorhergesehenen Ereignissen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Der Leistungspreis ist vor Fahrtantritt bzw. Tourbeginn fällig und zu bezahlen.
5. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt folgende Kosten als Schadenersatz zu berechnen:
– bei Rücktritt innerhalb 30 Tage bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 10 % des Fahrpreises,
– bei Rücktritt innerhalb 14 Tage bis 8 Tage vor Fahrtbeginn 50 % des Fahrpreises
– bei Rücktritt ab 7 Tage vor Fahrtbeginn 80 % des Fahrpreises.
Kann die Leistung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht ausgeführt werden, entfällt die Vergütungspflicht.
Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweilige Pauschale entstanden sind. Macht der Anbieter einen solchen Anspruch geltend, so ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Vertragsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Der Anbieter ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
– höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Brand, Überschwemmungen, Streik),
– Havarie oder technische Defekte am Boot, Schleusen, Brücken oder Anlegern,
– Hoch- oder Niedrigwasser, hohe Fließgeschwindigkeit
– sicherheitstechnische Gründe,
– behördliche Auflagen und Verbote, administrative Eingriffe (z.B. Schifffahrts- oder Schleusensperren)
– vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers.
Bei mangelnder Auslastung (weniger als 50 % der laut Buchungsangebot bestehenden Boots- bzw. Teilnehmerkapazität) behält sich der Anbieter eine Absage der Fahrt vor. In diesem Fall wird er den Teilnehmer unverzüglich informieren.
Der Teilnehmer erhält bei einem Rücktritt durch den Anbieter, außer in den Fällen in denen der Rücktritt auf ein Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen ist, bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen.
6. Benutzungs- und Verhaltensregeln
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
Den Anweisungen des Anbieters bzw. seines Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer oder sonstiger Personen ausgeschlossen ist. Teilnehmern, von denen eine Gefährdung für andere Fahrgäste oder sonstige Beeinträchtigungen ausgehen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
Für Nichtschwimmer und Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht.
Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden.
Abfall/ Müll ist durch den Teilnehmer selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten.
Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich.
Allgemein und insbesondere in Schleusen, an Anlegern etc. ist das Herausbeugen über die Reling, das von Bord werfen von Gegenständen ausdrücklich verboten.
Eventuell zugängliche Bootsbetriebstechnik darf nicht bedient werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hunde sind kurz an der Leine zuhalten, es besteht Maulkorbzwang.
7. Haftung, Haftungsbeschränkung des Anbieters
Der Anbieter garantiert nicht für die Einhaltung bestimmter Fahrtzeiten und Strecken. Er behält sich Fahrtzeitabweichungen von bis zu 30 Minuten sowie die Änderung der Fahrstrecke aufgrund der Unbefahrbarkeit bestimmter Streckenabschnitte vor. Für Wartezeiten oder Ausfälle an Schleusen, Wasserbaustellen etc. oder für durch Dritte entstandene Verspätungen übernimmt der Anbieter ebenfalls keine Haftung.
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Fahrpreises begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Der Teilnehmer haftet für schuldhaft verursachte Beschädigungen an den Booten, Ausrüstungsgegenständen und Stegen sowie solche, die sich aus der Nichtbeachtung der Pflichten gemäß Ziffer 5 sowie aus dem Verstoß gegen behördliche Anordnungen oder gesetzliche Verbote ergeben.
8. Sonstiges
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Leipzig vereinbart, soweit der Teilnehmer Unternehmer ist. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen.